Geschäftsstelle GAG Burgstädt und Nachbargemeinden
Wichtig!
Jedes Mitglied ist verpflichtet, Veränderungsmeldungen zu seiner Person und seines "personengebundenen" Antennenanschlusses in der Geschäftsstelle anzuzeigen.
Helfen Sie uns,
indem Sie im Falle eines Neubezuges einer Wohnung in Ihrem Haus den neuen Mieter von seiner Meldepflicht in der Geschäftsstelle bezüglich der Nutzung des vorhandenen Kabelfernsehanschlusses informieren.
Dienstleistungen der GAG:
- Bereitstellung von hochwertigen TV- und Rundfunksignalen
- Unterhaltung, Wartung und Bereitstellung des Kabelnetzes bis zum Übergabepunkt (Erdbock)
- Ausstellung von Schachtgenehmigungen
- Beauftragung von Fachfirmen bei notwendigen Kabelumverlegungen
- Signalprüfung bis zur Teilnehmeranschlussdose
- Beauftragung von Fachfirmen bei notwendigen Kabelumverlegungen
- Signalprüfung bis zur Teilnehmeranschlussdose
Störung - was tun ?
Bei Bild - und Tonstörungen prüfen Sie bitte zunächst Ihren eigenen Anschluss.
Fragen Sie ggf. den Nachbarn, ob bei ihm auch der TV- Empfang gestört ist.
Fragen Sie ggf. den Nachbarn, ob bei ihm auch der TV- Empfang gestört ist.
Wenn nein, so benötigen Sie bestimmt einen Rundfunkmechaniker. Haben alle Hausbewohner die gleiche Störung, dann kann es am Kabelanschluss liegen.
Ihr Ansprechpartner ist dann die Geschäftsstelle.
Sie erreichen uns unter: Servicetelefon (0172) 37 37 877
Bitte informieren Sie uns bei:
Wohnungswechsel im Antennengebiet
Veränderung der Kontonummer bei erteiltem SEPA-Mandat
Namenswechsel (nach Eheschließung)
Todesfall (Austritt oder Übernahme des Anschlusses durch Erben)
Wegzug in andere Orte
Übernahme des Anschlusses durch Erbschaft
rechtzeitig vor Bauvorhaben, wenn im Baubereich liegende Antennenkabel betroffen sind oder stören
Bauvorhaben - Einholung von Schachtscheinen
Hausverkauf
Abschaltung der Stromversorgung für Verstärker
Installation von Nebenanschlüssen
Veränderungswünschen zur Hausinstallation
Sie sind nicht berechtigt, den Antennenanschluss eigenmächtig an Dritte zu verkaufen oder zu vermieten.
Nicht vergessen:
Der Mitgliedsbeitrag ist immer bis zum 31. Januar des laufenden Jahres fällig.
SEPA Lastschriftmandat | |
Ja ich möchte Mitglied werden | |
Merkblatt zu den Schachtarbeiten |